Nutzungsbedingungen & AGB
Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für ckp-ip.com, EASexpert und angeschlossene digitale Bereiche.
LegalCheckpoint Systems
Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für ckp-ip.com, EASexpert und angeschlossene digitale Bereiche.
Stand: 11. Juli 2026 Version: 1.1
Die Checkpoint Systems GmbH stellt unter der Domain ckp-ip.com, über die mobile Anwendung EASexpert sowie über damit verbundene digitale Bereiche öffentliche Informationen, Benutzerkonten, Lern- und Trainingsinhalte, Zertifikatsfunktionen und – abhängig von der jeweiligen Freischaltung – weitere digitale Anwendungen für Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Vertriebspartner und sonstige berechtigte Personen bereit.
Diese Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung dieser digitalen Angebote. Sie gelten nicht für den Kauf von Waren, Installations-, Wartungs-, Beratungs- oder sonstige entgeltliche Leistungen von Checkpoint Systems, soweit hierfür gesonderte Angebote, Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.
Anbieter der digitalen Dienste und Vertragspartner der Nutzer ist, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:
Checkpoint Systems GmbH Ersheimer Str. 69 69434 Hirschhorn Deutschland
Telefon: +49 (0) 6272 980450 E-Mail: marketing-de@checkpt.com App-Support: volker.cesinger@checkpt.com
Registergericht: Fürth / Odenwald Handelsregisternummer: HRB 25296 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE813274174
Geschäftsführer: Markus Eppensteiner, Sergio Soriano, Peter Sperl
Die Checkpoint Systems GmbH wird nachfolgend als „Checkpoint“, „wir“ oder „Anbieter“ bezeichnet.
Die Website ckp-ip.com, die App EASexpert und die damit verbundenen öffentlichen oder geschützten Web-, App-, Lern-, Projekt-, Verwaltungs- und Servicebereiche werden gemeinsam als „Dienste“ bezeichnet.
Personen, die die Dienste aufrufen, installieren, registrieren oder verwenden, werden als „Nutzer“ bezeichnet. Die Bezeichnung gilt für alle Geschlechter.
Die mobile App EASexpert wird über den Apple App Store und Google Play verbreitet. Die technische Veröffentlichung und Verwaltung der Store-Einträge kann über ein von Checkpoint hierfür eingesetztes und von einem Beschäftigten verwaltetes Entwicklerkonto erfolgen.
Soweit ein App Store den Inhaber des Entwicklerkontos als „Entwickler“, „Anbieter“, „Verkäufer“, „Application Provider“ oder „Publisher“ ausweist, betrifft diese Bezeichnung die app-store-seitige Verbreitung und – abhängig von den Bedingungen des jeweiligen App Stores – die Lizenzierung der über den App Store bezogenen App-Kopie.
Anbieter, Betreiber und Vertragspartner für die über EASexpert zugänglichen Checkpoint-Dienste, insbesondere Benutzerkonten, Lerninhalte, Tests, Zertifikate, Portal-, Verwaltungs- und Supportfunktionen, ist die Checkpoint Systems GmbH. Der technische Publisher bietet den Nutzern in dieser Funktion keine eigenen Lern-, Portal-, Support- oder sonstigen Checkpoint-Leistungen an.
Die für Download, Installation und Nutzung der App-Kopie geltenden zwingenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores bleiben unberührt.
Diese Bedingungen gelten insbesondere für:
ckp-ip.com;Soweit für einzelne Dienste, Organisationen, Projekte, Bestellungen oder Leistungen besondere Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, Lizenzbedingungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Verträge oder individuelle Vereinbarungen gelten, haben diese im Konfliktfall Vorrang.
Verträge über Waren, Installationen, Wartung, Reparatur, Beratung, Softwareprojekte oder sonstige entgeltliche Leistungen werden nicht allein durch die Nutzung dieser Dienste geschlossen. Für solche Verträge gelten die jeweils einbezogenen Verkaufs-, Liefer-, Leistungs- oder Projektbedingungen von Checkpoint.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Rechte von Verbrauchern, können durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt werden. Soweit eine Regelung nur gegenüber Unternehmern gelten soll, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
Öffentlich zugängliche Informationen können grundsätzlich ohne Benutzerkonto abgerufen werden. Ein Anspruch auf dauerhafte öffentliche Bereitstellung bestimmter Inhalte besteht nicht.
Ein persönliches Benutzerkonto darf grundsätzlich nur von Personen eingerichtet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Minderjährige Nutzer unter 18 Jahren dürfen ein Konto nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters verwenden. Soweit ein Konto durch einen Arbeitgeber, eine Schule, eine Organisation oder einen sonstigen Berechtigten eingerichtet oder freigegeben wird, muss diese Stelle sicherstellen, dass die erforderlichen Zustimmungen und Rechtsgrundlagen vorliegen.
Die Altersfreigabe eines App-Stores beschreibt lediglich die inhaltliche Einstufung der App und ersetzt nicht die vorstehenden Voraussetzungen für Registrierung und Vertragsschluss.
Einzelne Bereiche sind ausschließlich für Unternehmer, Beschäftigte, Kunden, Vertriebspartner, Dienstleister oder sonstige beruflich handelnde Nutzer bestimmt. Der Nutzer hat bei der Registrierung und Nutzung zutreffend anzugeben, für welche Organisation und in welcher Funktion er handelt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Nutzungsvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für die rein informatorische Nutzung öffentlicher Bereiche entsteht ein einfaches, jederzeit beendbares Nutzungsverhältnis im Rahmen dieser Bedingungen und der gesetzlichen Vorschriften.
Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Checkpoint:
Eine automatisierte Eingangsbestätigung allein stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Freischaltung bezeichnet ist.
Wird eine Anmeldung über einen Drittanbieter, beispielsweise „Mit Apple anmelden“, angeboten, kommt der Nutzungsvertrag über die Checkpoint-Dienste ebenfalls mit Checkpoint zustande. Zusätzlich gelten die Bedingungen des Drittanbieters für dessen Identitäts- oder Anmeldedienst.
Checkpoint kann Registrierungen oder einzelne Freischaltungen aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn:
Gesetzliche Diskriminierungsverbote bleiben unberührt.
Der Nutzer kann diese Bedingungen vor der Registrierung abrufen und speichern. Checkpoint kann die bei Vertragsschluss geltende Fassung zusammen mit der Bestätigung oder über das Benutzerkonto auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen.
Checkpoint stellt die Dienste nach Maßgabe der jeweils aktuellen Funktionsbeschreibung bereit. Der konkrete Umfang richtet sich nach:
Nicht alle Funktionen stehen allen Nutzern zur Verfügung. Checkpoint oder ein berechtigter Organisationsadministrator kann Zugriffe auf bestimmte Inhalte, Lernpfade, Arbeitsbereiche, Projekte oder Anwendungen freischalten, einschränken oder entziehen.
Soweit nicht ausdrücklich ein Preis angezeigt und ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, ist die Nutzung der bereitgestellten Basisfunktionen unentgeltlich.
Kosten des Internetzugangs, Mobilfunks, Endgeräts, Betriebssystems oder sonstiger Drittleistungen trägt der Nutzer selbst.
Entgeltliche Leistungen, Abonnements, In-App-Käufe oder Bestellungen bedürfen einer gesonderten, transparenten Vereinbarung mit Leistungsbeschreibung, Preis, Laufzeit und Zahlungsbedingungen. Die bloße Registrierung oder Nutzung einer kostenlosen Funktion begründet keine Zahlungspflicht.
Als Test, Beta, Vorschau, Pilot oder experimentell gekennzeichnete Funktionen können unvollständig sein, Fehler enthalten oder kurzfristig geändert beziehungsweise eingestellt werden. Soweit gesetzlich zulässig und für den Nutzer erkennbar, dürfen solche Funktionen nur zu Testzwecken und nicht als alleinige Grundlage geschäftskritischer Entscheidungen verwendet werden.
Ein Benutzerkonto ist persönlich und darf grundsätzlich nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Funktionskonten oder technische Konten sind nur zulässig, wenn Checkpoint sie ausdrücklich freigibt.
Der Nutzer muss die bei Registrierung oder Nutzung abgefragten Angaben vollständig, richtig und aktuell halten. Dies gilt insbesondere für Name, E-Mail-Adresse, Organisation, Funktion, Sprache, Adressen und sonstige Kontakt- oder Berechtigungsdaten.
Passwörter, Passkeys, Sicherheitscodes, Wiederherstellungscodes und sonstige Zugangsmittel sind geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu schützen.
Der Nutzer darf Zugangsdaten nicht:
Checkpoint kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen verlangen, insbesondere:
Der Nutzer muss Checkpoint unverzüglich informieren, wenn:
Bis zur Klärung kann Checkpoint das Konto oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren.
Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Kontoinhaber nur zugerechnet, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Der Nutzer haftet nicht für missbräuchliche Handlungen Dritter, die er nicht zu vertreten hat.
Ein Konto kann einer Organisation, einem Kunden, Arbeitgeber, Vertriebspartner, Projekt oder Team zugeordnet werden. Die Zuordnung kann den verfügbaren Funktionsumfang und die Sichtbarkeit bestimmter Informationen beeinflussen.
Berechtigte Organisationsadministratoren können, soweit die jeweilige Funktion dies vorsieht:
Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus Vereinbarungen mit der betreffenden Organisation.
Endet das Beschäftigungs-, Kunden-, Partner-, Projekt- oder sonstige Berechtigungsverhältnis, kann die Organisation oder Checkpoint die zugehörigen Rechte unverzüglich entziehen. Ein Anspruch auf Fortführung geschäftlicher Zugänge nach Ende der Berechtigung besteht nicht.
Nutzer dürfen in geschäftlichen Konten keine privaten oder nicht erforderlichen Daten speichern. Geschäftliche Inhalte können nach Ende der Berechtigung der Organisation erhalten bleiben, soweit dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.
Der Nutzer benötigt ein kompatibles Endgerät, eine unterstützte Betriebssystemversion, eine funktionsfähige Internetverbindung und gegebenenfalls einen aktuellen Browser.
Die jeweils unterstützten Geräte, Browser und Betriebssysteme ergeben sich aus der aktuellen Funktionsbeschreibung oder dem jeweiligen App-Store-Eintrag. Checkpoint ist nicht verpflichtet, veraltete oder vom Hersteller nicht mehr unterstützte Systeme dauerhaft zu unterstützen.
Der Nutzer ist für eine angemessene Absicherung seines Endgeräts verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
Bestimmte Funktionen können technisch erforderliche Cookies, lokale Speicherungen, Token oder vergleichbare Technologien benötigen. Einzelheiten werden in der Datenschutzerklärung oder in den Einwilligungseinstellungen beschrieben.
Checkpoint räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrags eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz ein, die von Checkpoint bereitgestellten Softwarefunktionen, Dienste und Inhalte im vorgesehenen Umfang zu verwenden.
Für die über einen App Store bezogene installierbare App-Kopie gelten ergänzend beziehungsweise vorrangig die dort einbezogenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Diese Bedingungen regeln insbesondere den Zugang zu und die Nutzung der durch Checkpoint innerhalb oder über die App bereitgestellten Dienste und Inhalte.
Zwingende App-Store-Bedingungen gehen nur insoweit vor, wie sie die app-store-seitige Verbreitung, Installation oder Lizenzierung der App-Kopie regeln.
Die Lizenz ist auf die persönliche Nutzung beziehungsweise auf die interne berufliche Nutzung für die berechtigte Organisation beschränkt.
Der Nutzer erwirbt kein Eigentum an der App, dem Quellcode, den Inhalten, Datenbanken, Marken, Designs oder sonstigen Bestandteilen der Dienste.
Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt, ist es untersagt:
Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben unberührt.
Für Open-Source-Software oder sonstige Drittkomponenten können zusätzliche Lizenzbedingungen gelten. Diese gehen für die jeweilige Komponente vor.
Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Logos, Marken, Datenbanken, Lernmodule, Tests, Dokumente, Vorlagen, Zertifikatsdesigns, Software, Benutzeroberflächen und sonstige Inhalte sind urheber-, marken-, design-, datenbank- oder anderweitig rechtlich geschützt.
Der Nutzer darf bereitgestellte Inhalte im Rahmen der vorgesehenen Funktion ansehen und für eigene interne Lern-, Informations- oder Geschäftszwecke verwenden.
Downloads, Ausdrucke oder Exporte sind nur zulässig, wenn:
Ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis ist insbesondere untersagt:
Soweit eine Funktion ausdrücklich zur Erstellung einer E-Mail-Signatur, eines Marketingmittels, eines Zertifikats, einer Projektunterlage oder eines sonstigen Geschäftsdokuments bestimmt ist, erhält der Nutzer die für diesen konkreten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzung muss den Marken-, Corporate-Design-, Compliance- und Freigabevorgaben von Checkpoint entsprechen.
Als intern, vertraulich, kundenspezifisch, partnerbezogen oder zugangsbeschränkt gekennzeichnete Inhalte dürfen nur für den freigeschalteten Zweck verwendet werden.
Der Nutzer muss angemessene Maßnahmen treffen, um eine unbefugte Offenlegung zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der Nutzer nachweislich:
Soweit zulässig, ist Checkpoint vor einer verpflichtenden Offenlegung zu informieren.
Vertraulichkeitspflichten gelten nach Ende des Nutzungsvertrags fort, solange die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt sind.
EASexpert dient der Vermittlung und Vertiefung von Wissen zu elektronischer Artikelsicherung, Warensicherung, RF-, RFID- und kombinierten Systemen sowie zu damit verbundenen betrieblichen Abläufen.
Die Inhalte dienen der allgemeinen und produktbezogenen Information, Einarbeitung, Weiterbildung und Wissensauffrischung. Sie stellen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine individuelle technische, rechtliche, sicherheitsbezogene oder betriebsorganisatorische Beratung dar.
EASexpert ersetzt insbesondere nicht:
Bei Widersprüchen sind die jeweils aktuellen verbindlichen Unterlagen und Anweisungen maßgeblich.
Warensicherungssysteme können Diebstahl, Fehlalarme, technische Störungen oder Bedienfehler nicht vollständig ausschließen. Lerninhalte oder Best Practices begründen keine Garantie für einen bestimmten Sicherheits-, Umsatz-, Verlustvermeidungs- oder Betriebserfolg.
Checkpoint bemüht sich um aktuelle und fachlich richtige Inhalte. Produkte, Softwarestände, Normen, Prozesse und Empfehlungen können sich ändern. Nutzer müssen vor sicherheits- oder geschäftskritischen Maßnahmen prüfen, ob neuere verbindliche Unterlagen oder Freigaben vorliegen.
EASexpert darf nicht genutzt werden, um Warensicherungssysteme rechtswidrig zu umgehen, zu manipulieren, zu stören oder Dritte hierzu anzuleiten. Sicherheitsrelevante Informationen dürfen ausschließlich für rechtmäßige Schulungs-, Betriebs-, Prüf- oder Servicezwecke verwendet werden.
Die Dienste können Bearbeitungsstände, abgeschlossene Inhalte, Testergebnisse, Pflichtstatus, Lernzeiten oder vergleichbare Informationen speichern und anzeigen.
Automatisierte Tests bewerten ausschließlich die im jeweiligen Modul definierten Antworten oder Interaktionen. Sie ersetzen keine praktische Kompetenzprüfung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Nach Erfüllung festgelegter Voraussetzungen kann ein digitales Zertifikat, eine Teilnahmebestätigung oder ein Abschlussnachweis erstellt werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich nicht um:
Zertifikate dürfen nur mit zutreffenden persönlichen Angaben erzeugt und nur von der darin benannten Person verwendet werden.
Checkpoint kann Zertifikate korrigieren, ersetzen, als ungültig kennzeichnen oder widerrufen, wenn sie:
erstellt wurden.
Vor einer belastenden Entscheidung wird der Betroffene angehört, soweit kein sofortiges Handeln aus Sicherheits- oder Missbrauchsgründen erforderlich ist.
Nutzer sollten ausgestellte Zertifikate zeitnah exportieren und selbst aufbewahren. Eine dauerhafte Archivierung über die Vertragslaufzeit hinaus ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Interne Portalbereiche können geschäftliche Prozesse unterstützen, beispielsweise:
Automatisch erzeugte Dokumente, Signaturen, Adressen, Vorlagen oder Exporte sind vor Verwendung durch den Nutzer auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen.
Das Absenden einer Material-, Muster-, Teilnahme-, Projekt- oder sonstigen Anfrage stellt nur dann eine verbindliche Bestellung oder Annahme dar, wenn dies in der jeweiligen Funktion ausdrücklich angezeigt wird.
Im Übrigen handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung von Checkpoint oder durch Ausführung der angefragten Leistung zustande.
Soweit ein Vorgang entgeltlich ist, werden Preis, Steuern, Versandkosten und sonstige wesentliche Bedingungen vor Abgabe einer verbindlichen Erklärung angezeigt oder gesondert vereinbart.
Nutzer dürfen nur solche Adress- oder Kontaktdaten eintragen, für deren Verarbeitung und Verwendung eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Daten sind aktuell und richtig zu halten.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, dürfen Portalangaben nicht als alleinige revisions-, steuer-, handels- oder aufsichtsrechtliche Dokumentation verwendet werden.
„Nutzerinhalte“ sind alle Informationen, Dateien, Texte, Bilder, Kommentare, Profilbilder, Dokumente, Eingaben, Rückmeldungen oder sonstigen Inhalte, die ein Nutzer über die Dienste bereitstellt.
Der Nutzer behält seine Rechte an den Nutzerinhalten.
Der Nutzer räumt Checkpoint für die Dauer und den Zweck der Bereitstellung der jeweiligen Funktion ein einfaches, räumlich nicht beschränktes und unentgeltliches Recht ein, die Nutzerinhalte technisch zu:
Für öffentlich oder gegenüber einem größeren Nutzerkreis veröffentlichte Inhalte umfasst das Recht auch die hierfür erforderliche öffentliche Zugänglichmachung. Nach Löschung endet dieses Recht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Beweissicherungsinteressen oder technisch unvermeidbare Sicherungskopien entgegenstehen.
Der Nutzer darf nur Inhalte bereitstellen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Er muss insbesondere sicherstellen, dass:
Checkpoint ist nicht verpflichtet, Nutzerinhalte zu veröffentlichen, dauerhaft zu speichern oder einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich zu machen.
Übermittelt ein Nutzer freiwillig Ideen, Verbesserungsvorschläge oder allgemeines Produktfeedback, darf Checkpoint dieses unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Dienste verwenden. Vertrauliche Informationen oder patentfähige Erfindungen sollen nicht über allgemeine Feedbackfunktionen übermittelt werden.
Nutzer dürfen keine Inhalte bereitstellen oder verbreiten, die:
Die Dienste dürfen ausschließlich rechtmäßig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung berechtigter Interessen Dritter genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere:
Sicherheitslücken sollen vertraulich an den App-Support oder die im Impressum genannte Kontaktadresse gemeldet werden. Eine Prüfung an Produktivsystemen bedarf vorab einer ausdrücklichen Freigabe.
Checkpoint kann Nutzerinhalte und Konten beschränken, wenn Inhalte oder Verhaltensweisen:
Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung von Schwere, Häufigkeit, Verschulden, Reichweite, Sicherheitsrisiko und berechtigten Interessen verhältnismäßig sein.
Checkpoint kann automatisierte Werkzeuge zur Erkennung von Schadsoftware, Spam, missbräuchlichen Anmeldeversuchen, technischen Angriffen oder offensichtlich unzulässigen Dateiformaten einsetzen.
Inhaltliche Entscheidungen werden, soweit gesetzlich erforderlich, nicht ausschließlich automatisiert getroffen und können durch qualifiziertes Personal überprüft werden.
Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über eine in der App oder im Portal bereitgestellte Meldefunktion oder per E-Mail an marketing-de@checkpt.com gemeldet werden.
Eine Meldung sollte enthalten:
Soweit eine elektronische Kontaktmöglichkeit angegeben wurde, bestätigt Checkpoint den Eingang der Meldung und informiert über die getroffene Entscheidung sowie verfügbare Rechtsbehelfe.
Meldungen werden zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür bearbeitet.
Wird ein Nutzerinhalt, eine Funktion oder ein Konto wegen eines mutmaßlich rechtswidrigen Inhalts oder eines Verstoßes gegen diese Bedingungen beschränkt, erhält der betroffene Nutzer eine klare und konkrete Begründung, soweit:
Betroffene Nutzer und meldende Personen können innerhalb von sechs Monaten nach einer Moderationsentscheidung kostenlos Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist über die vorgesehene Funktion oder per E-Mail mit dem Betreff „Beschwerde Inhaltsmoderation“ an marketing-de@checkpt.com zu richten.
Die Beschwerde soll die betroffene Entscheidung, den Inhalt und die Gründe der Beanstandung konkret benennen.
Checkpoint prüft Beschwerden zeitnah, sorgfältig, diskriminierungsfrei und unter angemessener menschlicher Aufsicht. Eine fehlerhafte Entscheidung wird korrigiert.
Checkpoint kann nach vorheriger Warnung die Bearbeitung von Meldungen oder die Nutzung von Funktionen vorübergehend beschränken, wenn ein Nutzer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht oder häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt. Die Entscheidung berücksichtigt Anzahl, Anteil, Schwere, Absicht und zeitlichen Zusammenhang.
Checkpoint ist nicht verpflichtet, sämtliche Nutzerinhalte vor ihrer Bereitstellung allgemein zu überwachen. Gesetzliche Prüf-, Melde- und Handlungspflichten im Einzelfall bleiben unberührt.
Soweit nicht gesondert vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder Supportstufe.
Die Verfügbarkeit kann insbesondere beeinträchtigt werden durch:
Checkpoint bemüht sich, planbare wesentliche Wartungen angemessen anzukündigen.
Support wird über die in der App, auf der Website oder in diesen Bedingungen angegebenen Kontaktwege und im jeweils angebotenen Umfang bereitgestellt.
Ohne gesonderte Vereinbarung sind die Dienste nicht als hochverfügbare, ausfallsichere oder alleinige Plattform für geschäfts-, sicherheits- oder zeitkritische Prozesse bestimmt.
Nutzer müssen exportierbare, für sie wesentliche Dokumente und Zertifikate in angemessenen Abständen selbst sichern. Gesetzliche Pflichten von Checkpoint zur Datenherausgabe, Wiederherstellung oder Gewährleistung bleiben unberührt.
Checkpoint kann und wird, soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, Aktualisierungen bereitstellen, die für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, Sicherheit, Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit erforderlich sind.
Der Nutzer soll bereitgestellte Sicherheits- und Funktionsupdates innerhalb angemessener Zeit installieren und die hierzu bereitgestellten Installationshinweise beachten.
Soweit ein Mangel allein darauf beruht, dass ein ordnungsgemäß informiertes Update nicht innerhalb angemessener Zeit installiert wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Verantwortlichkeit für unterlassene Aktualisierungen.
Je nach Betriebssystem- oder App-Store-Einstellung können Updates automatisch installiert werden. Nutzer können automatische Updates gegebenenfalls über die Geräteeinstellungen steuern; notwendige Mindestversionen können Voraussetzung für die weitere Nutzung sein.
Checkpoint kann ältere App- oder Browserversionen sperren, wenn deren Nutzung ein konkretes Sicherheits-, Datenschutz-, Kompatibilitäts- oder Integritätsrisiko darstellt.
Checkpoint darf Änderungen vornehmen, die erforderlich sind, um:
Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten können darüber hinaus Änderungen aus triftigem Grund erfolgen, insbesondere:
Solche Änderungen erfolgen für Verbraucher ohne zusätzliche Kosten.
Über wesentliche Änderungen werden Nutzer klar und verständlich informiert.
Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit für einen Verbraucher nicht nur unerheblich, informiert Checkpoint innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über:
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Änderungen digitaler Produkte, insbesondere Rechte zur kostenfreien Vertragsbeendigung, bleiben uneingeschränkt bestehen.
Soweit keine dauerhafte Bereitstellung einer konkreten Funktion vereinbart wurde und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen, besteht kein Anspruch darauf, dass jede kostenlose Zusatzfunktion dauerhaft unverändert fortgeführt wird.
Checkpoint kann diese Bedingungen für künftige Registrierungen oder Nutzungsverträge jederzeit ändern.
Für bestehende Dauerschuldverhältnisse können Änderungen erforderlich werden aufgrund:
Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Nutzers verschieben.
Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig, regelmäßig mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten, in Textform oder auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
Soweit eine Änderung eine vertragliche Zustimmung erfordert, wird sie erst wirksam, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt. Schweigen oder bloße weitere Nutzung gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung.
Stimmt der Nutzer nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort, soweit Checkpoint das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen beendet.
Reine Berichtigungen von Schreibfehlern, Kontaktdaten, Verweisen oder Formatierungen, die Rechte und Pflichten nicht verändern, können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden.
Die Änderung dieser Vertragsbedingungen ist von technischen oder inhaltlichen Änderungen der Dienste zu unterscheiden. Für Änderungen der digitalen Produkte gilt zusätzlich Abschnitt 21.
Die Dienste können Funktionen, Inhalte oder Schnittstellen Dritter einbinden, beispielsweise:
Für Drittanbieterleistungen können zusätzliche Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Drittanbieters gelten.
Checkpoint macht sich Inhalte verlinkter externer Websites nicht zu eigen. Für externe Inhalte ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Checkpoint haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn Checkpoint von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis hat und zumutbare Maßnahmen unterlässt.
Checkpoint hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Änderungen unabhängiger Drittanbieter. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers gegenüber Checkpoint bleiben unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Verantwortlichkeiten, Empfängern, Speicherdauern, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung für ckp-ip.com und EASexpert.
Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine Einwilligung in eine Datenverarbeitung, die gesetzlich eine gesonderte freiwillige Einwilligung erfordert.
Einwilligungspflichtiges Tracking, Marketingkommunikation oder sonstige einwilligungspflichtige Verarbeitungen dürfen nicht allein auf diese Bedingungen gestützt werden.
Die Beendigung oder Löschung eines Kontos führt zur Löschung oder Anonymisierung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Verteidigungsinteressen können einer sofortigen vollständigen Löschung entgegenstehen.
Datenschutzanfragen können an die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktstellen gerichtet werden.
Der Nutzungsvertrag wird, soweit nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Nutzer kann einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere durch:
Checkpoint kann einen unentgeltlichen, unbefristeten Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, soweit keine längere gesetzliche oder individuell vereinbarte Frist gilt.
Bei rein organisationsbezogenen, internen oder rollenabhängigen Zugängen kann die Berechtigung mit Wegfall der zugrunde liegenden Funktion oder Beziehung enden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Soweit der Verstoß behebbar und nicht besonders schwerwiegend ist, wird grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Warnung erteilt.
Checkpoint kann einen Zugang vorläufig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Kompromittierung oder eine erhebliche Rechtsverletzung bestehen. Die Sperre wird überprüft und aufgehoben, sobald der Grund entfällt.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine Sperr- oder Kündigungsentscheidung begründet. Bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Nutzerinhalten gelten zusätzlich die Beschwerderechte nach Abschnitt 18.
Mit Wirksamwerden der Beendigung:
Für Verbraucher gelten bei Verträgen über digitale Produkte die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu:
Diese Rechte werden durch nachfolgende Hinweise nicht eingeschränkt.
Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Funktions- und Leistungsbeschreibung, den ausdrücklichen Vereinbarungen und den gesetzlichen objektiven Anforderungen.
Produktbeschreibungen, Lernziele, Screenshots, Roadmaps oder Marketingaussagen stellen nur dann eine Garantie dar, wenn Checkpoint sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Mängelrechte und die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen. Bei unentgeltlichen Zusatzfunktionen richtet sich die Verantwortlichkeit nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Nutzer sollen reproduzierbare Fehler mit einer möglichst genauen Beschreibung, betroffener Funktion, Zeitpunkt, Gerät und Betriebssystem an den Support melden. Zugangsdaten oder unnötige personenbezogene Daten dürfen nicht übermittelt werden.
Checkpoint haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Checkpoint nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessenen und regelmäßigen Sicherungsmaßnahmen des Nutzers entstanden wäre.
Dies gilt nicht, soweit eine Datensicherung durch den Nutzer nicht möglich oder nicht zumutbar war oder Checkpoint die Sicherung vertraglich übernommen hat.
Öffentliche oder unentgeltlich bereitgestellte Informationen werden mit angemessener Sorgfalt erstellt. Sie dürfen nicht ohne Prüfung als alleinige Grundlage sicherheitskritischer, technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Entscheidungen verwendet werden.
Checkpoint haftet nicht für Schäden, die allein dadurch entstehen, dass ein Nutzer:
Dies gilt nur, soweit Checkpoint den Schaden nicht nach den vorstehenden Regelungen zu vertreten hat.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Organe und Erfüllungsgehilfen von Checkpoint sowie zugunsten des von Checkpoint für die App-Store-Veröffentlichung eingesetzten technischen Publishers, soweit die betreffende Person in dieser Funktion für Checkpoint handelt.
Ansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung und sonstige zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch eine von ihm zu vertretende Verletzung dieser Bedingungen verursacht.
Handelt der Nutzer als Unternehmer, stellt er Checkpoint von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm schuldhaft verursachten Verletzung von Rechten Dritter durch Nutzerinhalte oder eine rechtswidrige Nutzung beruhen.
Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Checkpoint wird den Nutzer unverzüglich über den Anspruch informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben. Checkpoint erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Nutzers an, sofern dies nicht aus rechtlichen oder wirtschaftlich zwingenden Gründen erforderlich ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt eine Freistellungsverpflichtung nur im Umfang der gesetzlichen Vorschriften und nur bei schuldhaftem Verhalten.
Der Nutzer muss anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften beachten.
Dienste, technische Informationen oder interne Unterlagen dürfen nicht an Personen, Organisationen oder in Gebiete übermittelt oder dort genutzt werden, wenn dies gegen zwingende Handels- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
Checkpoint kann angemessene Prüfungen vornehmen und Zugänge sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen oder eine Sperre rechtlich erforderlich ist.
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend, wenn die App über den Apple App Store bezogen wird.
Für die über den Apple App Store bezogene App-Kopie gilt die von Apple einbezogene Standard-Endnutzer-Lizenzvereinbarung oder eine gegebenenfalls im App Store wirksam einbezogene individuelle Endnutzer-Lizenzvereinbarung.
Der Nutzungsvertrag über die durch EASexpert zugänglichen Checkpoint-Dienste, insbesondere Benutzerkonten, Lerninhalte, Tests, Zertifikate, Portal- und Supportfunktionen, besteht zwischen dem Nutzer und Checkpoint.
Nach den Bedingungen der Apple-Standardlizenz wird die Lizenz an einer Drittanbieter-App durch den im App Store ausgewiesenen „Application Provider“ erteilt. Soweit Apple einen von Checkpoint eingesetzten Beschäftigten als Entwickler, Verkäufer oder Application Provider ausweist, handelt diese Person bei der technischen Veröffentlichung der App für Checkpoint.
Die app-store-seitige Bezeichnung begründet kein eigenständiges Angebot dieser Person hinsichtlich der von Checkpoint bereitgestellten Lern-, Portal-, Verwaltungs- oder Supportleistungen.
Apple ist nicht Anbieter oder Vertragspartner der über EASexpert bereitgestellten Checkpoint-Dienste. Die nach der Apple-Standardlizenz oder zwingendem Recht bestehenden Rechte und Pflichten hinsichtlich der App-Kopie bleiben unberührt.
Checkpoint übernimmt im Rahmen dieses Nutzungsvertrags die Wartung und den Support für die von Checkpoint bereitgestellten Dienste im jeweils vereinbarten oder angebotenen Umfang.
Fragen, Beschwerden und Ansprüche zu Benutzerkonten, Lerninhalten, Tests, Zertifikaten, Portal- oder Supportfunktionen sind an Checkpoint unter den in Abschnitt 1 genannten Kontaktdaten zu richten.
Rechte und Ansprüche, die sich unmittelbar aus der von Apple einbezogenen Endnutzer-Lizenzvereinbarung für die App-Kopie ergeben, bleiben unberührt.
Der Nutzer muss bei Verwendung der App die anwendbaren Bedingungen von Apple und sonstige anwendbare Vereinbarungen mit Dritten einhalten, insbesondere die Bedingungen seines Apple-Kontos, seines Mobilfunkanbieters und seines Internetzugangs.
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend, wenn die App über Google Play bezogen wird.
Der Nutzungsvertrag über die Checkpoint-Dienste besteht zwischen dem Nutzer und Checkpoint. Google ist nicht Anbieter der Checkpoint-Inhalte, Trainings, Benutzerkonten oder Portalservices.
Soweit das bei Google Play verwendete Entwicklerkonto durch einen von Checkpoint eingesetzten Beschäftigten verwaltet wird und Google diese Person als Entwickler oder Anbieter ausweist, betrifft dies die app-store-seitige Verbreitung der App. Ein eigenständiges Angebot dieser Person hinsichtlich der von Checkpoint bereitgestellten Dienste wird dadurch nicht begründet.
Der Nutzer muss die für Google Play, die App-Verbreitung und das verwendete Google-Konto geltenden Bedingungen einhalten.
Installation, Deinstallation, Gerätekompatibilität, automatische Updates und bestimmte Erstattungs- oder Store-Vorgänge können zusätzlich den Regeln von Google Play unterliegen.
Inhaltlicher und technischer Support für die von Checkpoint bereitgestellten EASexpert-Dienste wird von Checkpoint im angebotenen Umfang erbracht. Fragen zum Google-Konto oder zum Google-Play-Dienst sind an Google zu richten.
Checkpoint ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Nutzer können sich bei Beschwerden zunächst an die in Abschnitt 1 genannten Kontaktstellen wenden.
Besondere gesetzliche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung bei Entscheidungen über Nutzerinhalte oder Kontobeschränkungen bleiben unberührt, soweit die entsprechenden Vorschriften auf den jeweiligen Dienst anwendbar sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit sie nicht dazu führt, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag der Sitz von Checkpoint.
Checkpoint ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.
Übersetzungen dieser Bedingungen dienen der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist und zwingende Transparenz- oder Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
Der Nutzer darf Rechte oder Pflichten aus dem Nutzungsvertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Checkpoint übertragen, soweit nicht § 354a HGB oder eine andere zwingende Vorschrift entgegensteht.
Bei Verbrauchern gilt dies nicht für Geldforderungen gegen Checkpoint oder sonstige Rechte, deren Abtretung gesetzlich nicht von einer Zustimmung abhängig gemacht werden darf.
Checkpoint kann den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn:
Diese Bedingungen, die jeweilige Leistungsbeschreibung und einbezogene besondere Vereinbarungen bilden die Grundlage des Nutzungsvertrags.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
Rechtserhebliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern findet nicht statt.
Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.
Fragen zu diesen Bedingungen, zum Benutzerkonto oder zur Nutzung der Dienste können gerichtet werden an:
Checkpoint Systems GmbH Ersheimer Str. 69 69434 Hirschhorn Deutschland
E-Mail: marketing-de@checkpt.com App-Support: volker.cesinger@checkpt.com Telefon: +49 (0) 6272 980450
Ende der Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen